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   OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20   

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OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20 (https://dejure.org/2021,22042)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2021 - 21 W 165/20 (https://dejure.org/2021,22042)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 21 W 165/20 (https://dejure.org/2021,22042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Auslegung einer Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament von Eheleuten

  • erbrechtsiegen.de

    Unauffindbaren Testament und Voraussetzungen für Wechselbezüglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament von Eheleuten

  • rechtsportal.de

    BGB § 2255 ; BGB § 2270
    Beweisführung über die Errichtung eines Testaments durch Vorlage einer Fotokopie; Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Formgültigkeit und des Inhalts eines unauffindbaren Testaments

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 09.01.2018 - 3 U 17/17

    Ehegattentestament - Voraussetzungen für Annahme der Wechselbezüglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20
    Allerdings handelt es sich nur um eine Vermutungsregel, die aufgrund der besonderen Situation der hier gegebenen Testamentserrichtung den vorliegenden Fall nicht erfasst (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2018 - 3 U 17/17, juris).

    Vielmehr haben die Eheleute vom Wortlaut her das damalige Testament nur "ergänzt" um die Schlusserbeneinsetzung zugunsten der Beteiligten zu 3) und 4), ohne eine Qualifizierung der damaligen Alleinerbeinsetzung wenigstens anzudeuten oder die Erbeinsetzung auch nur erneut ausdrücklich zu benennen oder wenigstens eine räumliche Verknüpfung beider Testamente herbeizuführen (vgl. dazu OLG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2018 - 3 U 17/17, juris Rn. 82 f.).

    Letztlich lässt sich im Wege der Auslegung nach den §§ 133, 2084 BGB nicht feststellen, dass die zunächst ohne Rücksicht auf die spätere Verfügung getroffene gegenseitige Erbeinsetzung durch das spätere Testament in der Weise modifiziert wurde, dass sie nunmehr nur noch mit Rücksicht auf die Schlusserbeneinsetzung der Erblasserin im späteren Testament gelten sollte, der früheren gegenseitigen Erbeinsetzung also nachträglich eine zusätzliche, den überlebenden Ehepartner einschränkende Bedingung im Sinne von Wechselbezüglichkeit beigefügt worden ist (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2018 - 3 U 17/17, juris).

  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20
    In diesem Zusammenhang weisen die Beteiligten zu 3) und 4) zwar zu Recht darauf hin, dass im Zweifelsfall die Rechtsprechung auf der Grundlage der gesetzlichen Vermutung des § 2270 Abs. 2 BGB eine Wechselbezüglichkeit mit Blick auf die dem Ehepartner eingeräumte Alleinerbenstellung annimmt, sofern es sich - wie vorliegend - bei den eingesetzten Schlusserben um Verwandte des erstverstorbenen Ehegatten handelt (vgl. KG OLGZ 1993, 398, zit. nach juris Rn. 9; Palandt/Weidlich, BGB, 2021, § 2270 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegatten-Testaments bei gegenseitiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20
    Wechselbezüglich sind diejenigen Verfügungen, die ein Ehegatte nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen hätte, bei denen also aus dem Zusammenhang des Motivs heraus eine innere Abhängigkeit zwischen den einzelnen Verfügungen derart besteht, dass die Verfügung des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Ehegatte eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 164, zit. nach juris Rn. 24; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 307, zit. nach juris Rn. 32; Palandt/Weidlich, BGB; 2021, § 2270 Rn. 1).
  • OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17

    Widerruf eines Ehegattentestaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20
    b) Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 3) und 4) lässt sich aber nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen, dass die letztwillige Verfügung im Nachhinein von der Erblasserin vernichtet und damit widerrufen wurde, wobei etwaige verbleibende Zweifel zulasten der Beteiligten zu 3) und 4) gehen, da sie sich auf den Widerruf des Testaments berufen (vgl. OLG München NJW-RR 2020, 390, zit. nach juris Rn. 16. f.; Palandt/Weidlich, BGB, 2021, § 2255 Rn. 11).
  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20
    Wechselbezüglich sind diejenigen Verfügungen, die ein Ehegatte nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen hätte, bei denen also aus dem Zusammenhang des Motivs heraus eine innere Abhängigkeit zwischen den einzelnen Verfügungen derart besteht, dass die Verfügung des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Ehegatte eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 164, zit. nach juris Rn. 24; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 307, zit. nach juris Rn. 32; Palandt/Weidlich, BGB; 2021, § 2270 Rn. 1).
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